- Homeoffice basiert auf Freiwilligkeit
- Homeoffice ist nur in Wohnung möglich. Ein Dienstreisetag oder Arbeiten im Hotel ist kein Homeoffice-Tag.
- Es gibt die Möglichkeit als Dienstgeber eine nicht steuerbare Homeoffice Pauschale von bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag in den Jahren 2021 bis 2023 maximal EUR 300 pro Kalenderjahr auszubezahlen. Wird die Pauschale nicht voll ausgeschöpft, kann der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung ansetzen.
- Ein Werbungskostenansatz für ergonomisch geeignetes Mobilar ist auch ohne Arbeitszimmer mit bis zu 300 Euro möglich. Voraussetzung sind mindestens 26 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr. Auch für 2020 können noch bis zu 150 Euro an Werbungskosten angesetzt werden.
- Digitale Arbeitsmittel (Hardware und benötigte Datenverbindung) müssen vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden, wenn die Ausübung im Homeoffice nicht nur einmalig ist.
- Arbeitszeit und Arbeitsruhe sind einzuhalten.