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Lockdown-Umsatz und Fixkostenzuschuss 800.000

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Lockdown-Umsatzersatz (wieder) und Fixkostenzuschuss 800.000,- können seit 23.11.2020 beantragt werden.

Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz finden sie unter: https://www.umsatzersatz.at/

jene zum Fixkostenzuschuss 800.000,- unter: https://www.fixkostenzuschuss.at/

Beachten sie die Fristen zur Beantragung! Diese läuft beim Lockdown-Umsatzersatz bis 15.12.2020 und beim Fixkostenzuschuss 800.000,- bis 30.6.2021. Setzen sie sich rechtzeitig mit ihrem Sachbearbeiter in unserer Kanzlei in Verbindung.