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Verordnung zum verlängerten Ausfallsbonus (Ausfallsbonus II)

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Das BMF hat mittels Verordnung die Details über die Verlängerung des Ausfallsbonus (Ausfallsbonus II) veröffentlicht.

Die Eckpunkte des Ausfallsbonus II sind:

  • Der Ausfallsbonus wird bis 30. September 2021 – um 3 Monate – verlängert
  • Voraussetzung ist ein 50 % Umsatzausfall (bisher 40 %)
  • Die Ersatzrate ist nach dem branchenspezifischen Rohertrag gestaffelt
  • Es gibt keine Verknüpfung mit dem Fixkostenzuschuss, damit keine Bevorschussung
  • Deckelung mit EUR 80.000 pro Monat (bisher EUR 30.000)
  • NEU: Deckelung mit der Kurzarbeit
  • Dividenden- und Bonusregelung wie beim FKZ 800.000
  • Antragstellung ab 16. August 2021 bis zum viertfolgenden Monat